RS Vwgh 1989/1/19 87/04/0085

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Veröffentlicht am 19.01.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0933/66 E 10. Februar 1969 VwSlg 7507 A/1969 RS 1

Stammrechtssatz

Die Begriffe "Rechtsanspruch" und "rechtliches Interesse" im § 8 AVG gewinnen erst durch die jeweils zur Anwendung kommende Verwaltungsvorschrift einen konkreten Inhalt, wonach allein die Frage der Parteistellung beantwortet werden kann.

Schlagworte

Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987040085.X06

Im RIS seit

06.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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