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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §82;Rechtssatz
Dem Sinn der Leistungsfeststellung entsprechend muss in Zweifelsfällen die erhebliche Überschreitung des zu erwartenden Arbeitserfolges durch besondere Leistungen in eine nachvollziehbare Beziehung mit dem konkreten Umfang und der Wertigkeit der beruflichen Aufgaben und der erbrachten Leistung des zu Beurteilenden gesetzt werden (Hinweis auf E 16.4.1986, 85/09/0097).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987090309.X03Im RIS seit
18.04.2006