RS Vwgh 1989/1/19 87/09/0309

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Veröffentlicht am 19.01.1989
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §82;
BDG 1979 §86;

Rechtssatz

Dem Sinn der Leistungsfeststellung entsprechend muss in Zweifelsfällen die erhebliche Überschreitung des zu erwartenden Arbeitserfolges durch besondere Leistungen in eine nachvollziehbare Beziehung mit dem konkreten Umfang und der Wertigkeit der beruflichen Aufgaben und der erbrachten Leistung des zu Beurteilenden gesetzt werden (Hinweis auf E 16.4.1986, 85/09/0097).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987090309.X03

Im RIS seit

18.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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