RS Vwgh 1989/1/19 87/04/0085

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.01.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §8;
GewO 1973 §356 Abs1;
GewO 1973 §356 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/04/0231 E 30. September 1983 VwSlg 11169 A/1983 RS 2

Stammrechtssatz

Da jedoch das Erfordernis der Einhaltung sämtlicher Bedingungen der Rechtsordnung zu beachten ist, kommt einem im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren ergangenen genehmigenden Bescheid nur dann materielle Rechtskraft, mit den sich auch im Einzelnen aus dem Gesetz ergebenden Wirkungen, zu, wenn er auf Grund eines Verfahrens erging, in dem den Anordnungen der Bestimmung des § 356 Abs 1 GewO 1973 in Ansehung sämtlicher Nachbarn entsprochen wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987040085.X04

Im RIS seit

06.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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