RS Vwgh 1989/1/20 88/17/0211

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.01.1989
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art119a Abs5;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/17/0158 B 20. Jänner 1989 RS 2

Stammrechtssatz

Das Rechtsmittel der Vorstellung ist als ein Rechtsmittel anzusehen, dessen Ergreifung Voraussetzung für die Erschöpfung des Instanzenzuges iSd Art 131 Abs 1 B-VG ist, und dass daher in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde die unmittelbare Anrufung des VwGH gegen den Bescheid des obersten Gemeindeorganes unzulässig ist (Hinweis B 2.9.1970, 1519/70, VwSlg 7846 A/1980).

Schlagworte

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde (siehe auch B-VG Art118 Abs2 und Abs3)Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetze

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988170211.X01

Im RIS seit

18.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

02.08.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten