RS Vwgh 1989/1/23 88/15/0010

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Veröffentlicht am 23.01.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §184 Abs1;
UStG 1972 §12 Abs1;

Rechtssatz

Der Abzug der von der Beh geschätzten Vorsteuer ist nur zulässig, wenn der Abgabepflichtige Vorsteuerabzug begehrt hat. Daher darf kein Vorsteuerabzug erfolgen, wenn der Abgabepflichtige im Abgabenverfahren den Standpunkt vertreten hat, kein Unternehmer zu sein, und den Vorsteuerabzug auch nicht "hilfsweise" beantragte. Außerdem ist für einen Vorsteuerabzug im Schätzungsweg notwendig, daß dem Unternehmer tatsächlich USt in Rechnung gestellt worden ist (diese Rechnungen aber zB in Verlust geraten sind).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988150010.X01

Im RIS seit

23.01.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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