RS Vwgh 1989/1/23 87/15/0141

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Veröffentlicht am 23.01.1989
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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

ABGB §1358;
ABGB §1422;
GebG 1957 §33 TP21;

Rechtssatz

Der Forderungsübergang kraft Gesetzes setzt schon begriffsmäßig voraus, dass eindeutig feststeht, welche Forderung durch die Zahlung eingelöst werden soll. Anderenfalls wird die gesetzmäßige Automatik des Forderungsüberganges durch die Zahlung nicht ausgelöst.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987150141.X04

Im RIS seit

23.01.1989

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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