RS Vwgh 1989/1/23 87/15/0136

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.01.1989
beobachten
merken

Index

Abgabenverfahren
23/01 Konkursordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §12
BAO §224 Abs1
KO §129
KO §130

Rechtssatz

Von der Uneinbringlichkeit einer Abgabenschuldigkeit kann man insoweit nicht sprechen, als in einem Insolvenzverfahren ein bereits rechtskräftiger Beschluß darüber vorliegt, in welchem Ausmaß angemeldete Forderungen berichtigt werden.

Schlagworte

Uneinbringlichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987150136.X03

Im RIS seit

29.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten