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AbgabenverfahrenNorm
BAO §12Rechtssatz
Von der Uneinbringlichkeit einer Abgabenschuldigkeit kann man insoweit nicht sprechen, als in einem Insolvenzverfahren ein bereits rechtskräftiger Beschluß darüber vorliegt, in welchem Ausmaß angemeldete Forderungen berichtigt werden.
Schlagworte
UneinbringlichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987150136.X03Im RIS seit
29.06.2020Zuletzt aktualisiert am
29.06.2020