RS Vwgh 1989/1/23 87/15/0031

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Veröffentlicht am 23.01.1989
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §16 Abs3;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 393;

Rechtssatz

Uneinbringlichkeit fordert, daß mit dem Eingang der Forderung mit Sicherheit nicht gerechnet werden kann, daß sie sohin praktisch wertlos ist. Dubiosität reicht nicht für die Berichtigung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage (anders im Bilanzsteuerrecht; Hinweis E 23.11.1987, 87/15/0060).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987150031.X01

Im RIS seit

23.01.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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