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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §16 Abs3;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1989, 393;Rechtssatz
Uneinbringlichkeit fordert, daß mit dem Eingang der Forderung mit Sicherheit nicht gerechnet werden kann, daß sie sohin praktisch wertlos ist. Dubiosität reicht nicht für die Berichtigung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage (anders im Bilanzsteuerrecht; Hinweis E 23.11.1987, 87/15/0060).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987150031.X01Im RIS seit
23.01.1989