RS Vwgh 1989/1/23 88/10/0001

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Veröffentlicht am 23.01.1989
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Index

L40013 Anstandsverletzung Ehrenkränkung Lärmerregung
Polizeistrafen Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

PolStG NÖ 1975 §3 litc;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Wenn die Behörde dem Beschuldigten eine gerechtfertigte Entrüstung als Entschuldigungsgrund zubilligen will, muss sie konkrete Feststellungen darüber treffen, welche Äußerungen derjenige, dem gegenüber der Beschuldigte den Tatbestand der Ehrenkränkung verwirklicht hat, und in welchem Zusammenhang dieser solche gemacht hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988100001.X01

Im RIS seit

23.01.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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