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L40013 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungNorm
PolStG NÖ 1975 §3 litc;Rechtssatz
Wenn die Behörde dem Beschuldigten eine gerechtfertigte Entrüstung als Entschuldigungsgrund zubilligen will, muss sie konkrete Feststellungen darüber treffen, welche Äußerungen derjenige, dem gegenüber der Beschuldigte den Tatbestand der Ehrenkränkung verwirklicht hat, und in welchem Zusammenhang dieser solche gemacht hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988100001.X01Im RIS seit
23.01.1989