RS Vwgh 1989/1/24 88/11/0260

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Veröffentlicht am 24.01.1989
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

B-VG Art131a;
KFG 1967 §76 Abs1;

Rechtssatz

Die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der vorläufigen Führerscheinabnahme hat bezogen auf jenen Zeitpunkt zu erfolgen, in dem Sicherungszweck, die betreffende Person am Lenken eines Kfz zu hindern, zum Tragen kommt. (hier: Erklärung der Führerscheinabnahme für rechtswidrig, weil im Zuge der im Amtsgebäude durchgeführten Amtshandlung kurze Zeit nach der Führerscheinabnahme die Beschlagnahme des Kfz des ASt verfügt und vollzogen wurde, sodass der Lenker bei Verlassen des Amtsgebäudes über sein Kfz nicht mehr verfügen konnte).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988110260.X02

Im RIS seit

20.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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