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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131a;Rechtssatz
Die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der vorläufigen Führerscheinabnahme hat bezogen auf jenen Zeitpunkt zu erfolgen, in dem Sicherungszweck, die betreffende Person am Lenken eines Kfz zu hindern, zum Tragen kommt. (hier: Erklärung der Führerscheinabnahme für rechtswidrig, weil im Zuge der im Amtsgebäude durchgeführten Amtshandlung kurze Zeit nach der Führerscheinabnahme die Beschlagnahme des Kfz des ASt verfügt und vollzogen wurde, sodass der Lenker bei Verlassen des Amtsgebäudes über sein Kfz nicht mehr verfügen konnte).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988110260.X02Im RIS seit
20.02.2007