RS Vwgh 1989/1/24 88/04/0131

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Veröffentlicht am 24.01.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §367 Z26;
VStG §44a litb;
VStG §44a Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/04/0028 E 20. September 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Enthält die in einem Bescheid enthaltene Auflage, deren Nichtbeachtung unter der Strafsanktion des § 367 Z 26 GewO steht, eine Verweisung auf eine verschiedene Untergliederungen enthaltende elektrotechnische Sicherheitsvorschrift - die durch die Verweisung Bestandteil des Bescheidspruches geworden ist - so ist die im Verwaltungsstrafverfahren als verletzt erachtete Untergliederung der betreffenden elektrotechnischen Sicherheitsvorschrift im Straferkenntnis im Spruchteil nach § 44 a lit b VStG im einzelnen zu zitieren.

Schlagworte

Mängel im Spruch unvollständige Angabe der verletzten Verwaltungsvorschrift

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988040131.X02

Im RIS seit

24.01.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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