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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
GewO 1994 §367 Z26;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/04/0028 E 20. September 1988 RS 1Stammrechtssatz
Enthält die in einem Bescheid enthaltene Auflage, deren Nichtbeachtung unter der Strafsanktion des § 367 Z 26 GewO steht, eine Verweisung auf eine verschiedene Untergliederungen enthaltende elektrotechnische Sicherheitsvorschrift - die durch die Verweisung Bestandteil des Bescheidspruches geworden ist - so ist die im Verwaltungsstrafverfahren als verletzt erachtete Untergliederung der betreffenden elektrotechnischen Sicherheitsvorschrift im Straferkenntnis im Spruchteil nach § 44 a lit b VStG im einzelnen zu zitieren.
Schlagworte
Mängel im Spruch unvollständige Angabe der verletzten VerwaltungsvorschriftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988040131.X02Im RIS seit
24.01.1989