RS Vwgh 1989/1/24 88/04/0349

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Veröffentlicht am 24.01.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs2;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Die Üerwachungs- bzw. Organisationspflicht des Rechtsanwaltes hat sich in Ansehung seines Kanzleibetriebes im besonderen auf eine vollständige Erfüllung des Mängelbehebungsauftrages und somit auch auf die Unterfertigung ergänzend vorzulegender Beschwerdeausfertigungen zu richten (Hinweis auf B 25.2.1983, 83/04/0023).

Schlagworte

Mängelbehebung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988040349.X02

Im RIS seit

16.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

21.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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