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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs2;Rechtssatz
Die Üerwachungs- bzw. Organisationspflicht des Rechtsanwaltes hat sich in Ansehung seines Kanzleibetriebes im besonderen auf eine vollständige Erfüllung des Mängelbehebungsauftrages und somit auch auf die Unterfertigung ergänzend vorzulegender Beschwerdeausfertigungen zu richten (Hinweis auf B 25.2.1983, 83/04/0023).
Schlagworte
MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988040349.X02Im RIS seit
16.10.2006Zuletzt aktualisiert am
21.11.2008