Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1989/14, 225;Rechtssatz
Unterhaltszahlungen können grundsätzlich nur in jenem Kalenderjahr als außergewöhnliche Belastungen Berücksichtigung finden, in dem sie zu leisten waren, nicht aber als Nachzahlung "zusammengeballt" in einem späteren Kalenderjahr (Hinweis E 26.9.1985, 85/13/0030).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988130157.X02Im RIS seit
25.01.1989