Index
23/01 KonkursordnungNorm
BAO §217;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1989/18, 315;Rechtssatz
Da der Beginn des Kalendervierteljahres, für das die Vorauszahlungen an Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer zu entrichten waren, nach der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Steuerschuldners liegt, wurde der die Abgabepflicht auslösende Sachverhalt während des Konkursverfahrens verwirklicht; die Vorauszahlungen - auch der Abgabepflichtige bestreitet nicht erkennbar, daß es dafür Vorauszahlungsbescheide gibt, die allerdings nur die im Gesetz vorgesehene Höhe der Vorauszahlung konkretisieren - sind demnach Masseforderungen (Hinweis E 13.11.1985, 85/13/0058, VwSlg 6045 F/1985).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988130181.X01Im RIS seit
25.01.1989Zuletzt aktualisiert am
28.08.2009