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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1989, 294;Rechtssatz
Die auf das Bestandentgelt entfallende USt ist in die für die Ermittlung der Rechtsgebühr gem § 33 TP 5 Abs 1 Z 1 GebG maßgebende Bemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn der Bestandnehmer ab dem Inkrafttreten des UStG auch die auf den Bestandzins entfallende USt zu vergüten hat. Ob der Bestandnehmer von seinem Vorsteuerabzugsrecht gehörig Gebrauch macht oder überhaupt Gebrauch machen kann, ist ohne Einfluß darauf, daß er die ihm vom Bestandgeber überwälzte Abgabe an diesen zu entrichten hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988160097.X03Im RIS seit
26.01.1989