RS Vwgh 1989/1/26 88/16/0097

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.01.1989
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32/04 Steuern vom Umsatz
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Norm

GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;
UStG 1972 §1 Abs1 Z1;
UStG 1972 §12 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989, 294;

Rechtssatz

Die auf das Bestandentgelt entfallende USt ist in die für die Ermittlung der Rechtsgebühr gem § 33 TP 5 Abs 1 Z 1 GebG maßgebende Bemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn der Bestandnehmer ab dem Inkrafttreten des UStG auch die auf den Bestandzins entfallende USt zu vergüten hat. Ob der Bestandnehmer von seinem Vorsteuerabzugsrecht gehörig Gebrauch macht oder überhaupt Gebrauch machen kann, ist ohne Einfluß darauf, daß er die ihm vom Bestandgeber überwälzte Abgabe an diesen zu entrichten hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160097.X03

Im RIS seit

26.01.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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