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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §35 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1989, 433;Rechtssatz
Ob Handlungen oder Unterlassungen mit dem Ziel der Vereitelung eines Zollverfahrens bzgl mitgeführter Waren erfolgen, beruht auf einem nach außen nicht erkennbaren Willensvorgang. Auf ihn kann nur aus dem Verhalten des Täters, soweit es nach außen in Erscheinung tritt, im Rahmen der freien Beweiswürdigung geschlossen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988160191.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
16.09.2009