RS Vwgh 1989/1/26 88/16/0191

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Veröffentlicht am 26.01.1989
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §35 Abs1;
FinStrG §98 Abs3;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1989, 433;

Rechtssatz

Ob Handlungen oder Unterlassungen mit dem Ziel der Vereitelung eines Zollverfahrens bzgl mitgeführter Waren erfolgen, beruht auf einem nach außen nicht erkennbaren Willensvorgang. Auf ihn kann nur aus dem Verhalten des Täters, soweit es nach außen in Erscheinung tritt, im Rahmen der freien Beweiswürdigung geschlossen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160191.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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