RS Vwgh 1989/1/26 88/16/0027

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Veröffentlicht am 26.01.1989
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §14 Abs3;
FinStrG §89 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 339;

Rechtssatz

Die in Bescheidform ergehende schriftliche "Beschlagnahmeanordnung" stellt eine Verfolgungshandlung iSd § 14 Abs 3 FinStrG dar. Mit ihr wird das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren anhängig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160027.X04

Im RIS seit

02.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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