RS Vwgh 1989/1/26 88/16/0203

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Veröffentlicht am 26.01.1989
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
59/04 EU - EWR

Norm

EG-AbkDG §7 Abs3 idF 1984/545;
VwRallg;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989, 337;

Rechtssatz

Als Exporteur ist derjenige anzusehen, der veranlaßt, daß Waren - in der Regel - auf Grund eines der Ausfuhr zu Grunde liegenden Rechtsgeschäfts, zu einem Empfänger im Zollausland verbracht werden. Es ist unbestritten, daß dies auch Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, wie OHG und KG, sein können.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Exporteur

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160203.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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