RS Vwgh 1989/1/26 88/16/0030

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Veröffentlicht am 26.01.1989
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §16 Abs2;
VwRallg;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989, 228;

Rechtssatz

Die Steuerschuld entsteht nicht vor Eintritt der Bedingung, wenn das Erwerbsgeschäft vor Eintritt der vereinbarten aufschiebenden Bedingung ausgeführt wird (Hinweis E 14.9.1972, 627/71, VwSlg 4423 F/1972).

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160030.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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