RS Vwgh 1989/1/26 88/16/0049

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Veröffentlicht am 26.01.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §21 Abs1;
GrEStG 1955;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1989, 228;

Rechtssatz

§ 21 BAO ist keine Regel zur Auslegung von Steuergesetzen, sondern eine Richtlinie zur Beurteilung abgabenrechtlich relevanter Sachverhalte. Die Tatbestände des GrEStG knüpfen in der Hauptsache an die äußere formalrechtliche Gestaltung an und gestatten daher nur in diesem durch das Gesetz gegebenen Rahmen eine Beurteilung gem § 21 Abs 1 BAO zur Lösung von Tatfragen (Hinweis E 1.7.1982, 81/16/0097).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160049.X02

Im RIS seit

26.01.1989

Zuletzt aktualisiert am

14.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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