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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §89;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1989, 274;Rechtssatz
Bei dem Rechtsinstitut der Beschlagnahme handelt es sich um eine Art vorläufiges Verfahren zur Regelung eines einstweiligen Zustandes, das der zwangsweisen Entziehung der Gewahrsame an einer Sache (Wegnahme) zum Zwecke ihrer Verwahrung dient und in dem Entscheidungen im Verdachtsbereich und keine abschließende Lösungen zu treffen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988160199.X01Im RIS seit
26.01.1989Zuletzt aktualisiert am
19.09.2009