RS Vwgh 1989/1/26 88/06/0020

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Veröffentlicht am 26.01.1989
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Index

L82000 Bauordnung
20/05 Wohnrecht Mietrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3;
BauRallg impl;
WEG 1975 §13 Abs2;
WEG 1975 §26;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/06/0126 E 15. November 1984 RS 1

Stammrechtssatz

Ob die Zustimmung des Miteigentümers zu einem Bauvorhaben erforderlich ist, hat die Baubehörde als Vorfrage zu prüfen. (Hinweis auf VJ und die Rsp des OGH zum WEG)

Schlagworte

Baubewilligung BauRallg6

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988060020.X01

Im RIS seit

09.11.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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