RS Vwgh 1989/1/30 88/10/0151

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Veröffentlicht am 30.01.1989
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Index

L55055 Nationalpark Biosphärenpark Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

NationalparkG Hohe Tauern Slbg §5 Abs1;
NationalparkG Hohe Tauern Slbg §5 Abs2;
NationalparkG Hohe Tauern Slbg §9;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Der VwGH hält es sowohl für möglich als auch für zumutbar, dass der Beschuldigte, der laut Angaben seines Rechtsvertreters ua auch im Gebiet des Nationalparkes Hohe Tauern seit mehreren Jahrzehnten Mineralien sammelt, bevor er dieses Gebiet zum besagten Zweck aufsucht, in die bei der Bezirkshauptmannschaft sowie bei den Nationalparkgemeinden aufliegenden Pläne Einsicht nimmt, um sich auf diese Weise über die Grenzen zwischen Außenzone und Kernzone des Nationalparkes Gewissheit zu verschaffen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988100151.X04

Im RIS seit

30.01.1989

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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