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L55055 Nationalpark Biosphärenpark SalzburgNorm
NationalparkG Hohe Tauern Slbg §5 Abs1;Rechtssatz
Der VwGH hält es sowohl für möglich als auch für zumutbar, dass der Beschuldigte, der laut Angaben seines Rechtsvertreters ua auch im Gebiet des Nationalparkes Hohe Tauern seit mehreren Jahrzehnten Mineralien sammelt, bevor er dieses Gebiet zum besagten Zweck aufsucht, in die bei der Bezirkshauptmannschaft sowie bei den Nationalparkgemeinden aufliegenden Pläne Einsicht nimmt, um sich auf diese Weise über die Grenzen zwischen Außenzone und Kernzone des Nationalparkes Gewissheit zu verschaffen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988100151.X04Im RIS seit
30.01.1989Zuletzt aktualisiert am
16.07.2009