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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Identität der Sache bei einem neuerlichen Antrag auf Zulassung gesundheitsbezogener Angaben ist dann gegeben, wenn die beiden Anträge im wesentlichen ident sind.
Schlagworte
Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988100150.X01Im RIS seit
24.01.2007Zuletzt aktualisiert am
01.07.2010