RS Vwgh 1989/1/30 88/10/0150

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Veröffentlicht am 30.01.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

AVG §68 Abs1;
LMG 1975 §9 Abs3;

Rechtssatz

Identität der Sache bei einem neuerlichen Antrag auf Zulassung gesundheitsbezogener Angaben ist dann gegeben, wenn die beiden Anträge im wesentlichen ident sind.

Schlagworte

Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988100150.X01

Im RIS seit

24.01.2007

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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