RS Vwgh 1989/1/31 87/07/0051

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Veröffentlicht am 31.01.1989
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §63 litb;

Rechtssatz

Der Umstand, dass mit dem Betrieb einer Wasserkraftanlage auch privatwirtschaftliche Interessen des Unternehmens verbunden sind, steht dem Vorliegen eines öffentlichen Interesses iSd § 63 lit b WRG nicht entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987070051.X05

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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