Index
L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §56;Rechtssatz
Begehrt eine Partei des Zusammenlegungsverfahrens (hier: nach dem Tir FlVfLG) neben der Zustellung sämtlicher in diesem Verfahren vor Erlassung des Zusammenlegungsplanes ergangener Bescheide und der Wiederholung von Rechtshandlungen des Zusammenlegungsverfahrens die Feststellung der Unwirksamkeit der behörlichen Verfahrenshandlungen, so ist diese Feststellung unzulässig, weil sie im rechtlichen Interesse der Partei neben dem anderen Begehren nicht erforderlich ist.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1984070234.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.07.2015