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L82000 BauordnungNorm
AVG §71 Abs1 lita;Rechtssatz
Es darf nicht übersehen werden, dass im Interesse der Rechtssicherheit an das Vorliegen von Wiedereinsetzungsgründen schon im Interesse der übrigen Verfahrensparteien (hier des Bauwerbers) ein strenger Maßstab anzulegen ist.
Schlagworte
Bauverfahren vor dem VwGH (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) VwGH Beschwerde BauRallg11/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988050256.X01Im RIS seit
07.11.2006