RS Vwgh 1989/1/31 88/05/0256

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Veröffentlicht am 31.01.1989
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Index

L82000 Bauordnung
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita;
BauRallg;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Es darf nicht übersehen werden, dass im Interesse der Rechtssicherheit an das Vorliegen von Wiedereinsetzungsgründen schon im Interesse der übrigen Verfahrensparteien (hier des Bauwerbers) ein strenger Maßstab anzulegen ist.

Schlagworte

Bauverfahren vor dem VwGH (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) VwGH Beschwerde BauRallg11/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988050256.X01

Im RIS seit

07.11.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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