RS Vwgh 1989/1/31 84/07/0263

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.01.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §7 Abs1;

Rechtssatz

Die Mitwirkung eines gem § 7 Abs 1 AVG befangenen Organes am Verfahren kann vor dem VwGH nur dann mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn sich sachliche Bedenken gegen den Bescheid ergeben.

Schlagworte

Einfluß auf die Sachentscheidung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1984070263.X04

Im RIS seit

08.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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