Index
L85004 Straßen OberösterreichNorm
ABGB §435;Rechtssatz
Eine Fahrbahnbreite von 7,5 m kann bei einer Landesstraße im verbauten Gebiet nicht als überbreit qualifiziert werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988050125.X02Im RIS seit
09.11.2006