RS Vwgh 1989/2/1 88/03/0094

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Veröffentlicht am 01.02.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/02/0083 E 23. Oktober 1986 RS 2

Stammrechtssatz

Die Vorschrift des § 44 a lit a VStG erfordert es nicht, bei der Übertretung des § 5 Abs 2 StVO die Alkoholisierungssymptome, auf Grund welcher "vermutet werden kann", in den Spruch aufzunehmen, weil es sich hiebei um eine bloße Begründung für die in Rede stehende "Vermutung" handelt und der Beschuldigte nicht gehindert ist, auf den Tatvorwurf bezogene Beweise anzubieten.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Alkotest Voraussetzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988030094.X07

Im RIS seit

26.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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