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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §5 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/02/0083 E 23. Oktober 1986 RS 2Stammrechtssatz
Die Vorschrift des § 44 a lit a VStG erfordert es nicht, bei der Übertretung des § 5 Abs 2 StVO die Alkoholisierungssymptome, auf Grund welcher "vermutet werden kann", in den Spruch aufzunehmen, weil es sich hiebei um eine bloße Begründung für die in Rede stehende "Vermutung" handelt und der Beschuldigte nicht gehindert ist, auf den Tatvorwurf bezogene Beweise anzubieten.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Alkotest VoraussetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988030094.X07Im RIS seit
26.09.2006