RS Vwgh 1989/2/1 88/01/0295

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.02.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs4;

Rechtssatz

Die Ausübung des Rechtsanwaltberufes allein bzw. die Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte verleiht nicht die Eigenschaft eines Funktionärs einer beruflichen oder anderen Organisation.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988010295.X02

Im RIS seit

06.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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