Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Die Anwendung des § 99 Abs 1 lit b StVO iVm § 5 Abs 2 StVO setzt nicht Gleichzeitigkeit von Lenken, Wahrnehmung von Alkoholisierungssymptomen durch ein Organ iSd § 5 Abs 2 StVO und Aufforderung zum Alkotest voraus. Es ist nach den Erfahrungen des täglichen Lebens idR unmöglich, dass Organe der Straßenaufsicht während des Lenkens eines Fahrzeuges bei dessen Lenker Alkoholisierungssymptome feststellen. Daher macht auch ein gewisser verstrichener Zeitraum zwischen der Beendigung der Lenkertätigkeit, der Wahrnehmung der Alkoholisierungssymptome und der darauf folgenden Aufforderung zur Ablegung der Atemluftprobe letzteres Verlangen nicht unrechtmäßig (Hinweis E 24.2.1988, 87/18/0136).
Schlagworte
Alkotest Verweigerung Alkotest Zeitpunkt Ort Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von AmtspersonenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988030094.X01Im RIS seit
26.09.2006