RS Vwgh 1989/2/1 88/01/0143

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Veröffentlicht am 01.02.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
41/07 Grenzüberwachung

Norm

GrKontrG 1969 §15;
VStG §7;
VStG §8;

Rechtssatz

Zufolge § 15 Abs 3 GreKoG liegt auch im Fall des Versuchs der Begehung einer Verwaltungsübertretung gemäß § 15 Abs 1 lit b GreKoG eine strafbare Verwaltungsübertretung vor. Die Beihilfe hiezu ist daher strafbar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988010143.X02

Im RIS seit

01.02.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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