RS Vwgh 1989/2/1 87/01/0059

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Veröffentlicht am 01.02.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrPolG 1954 §3;
FrPolG 1954 §4;
PaßG 1969 §25 Abs1;
PaßG 1969 §25 Abs2;
PaßG 1969 §25 Abs3 litc;
PaßG 1969 §27 Abs1;
PaßG 1969 §27 Abs2;
VwGG §33 Abs1;
VwGG §47;

Rechtssatz

Die zur Zeit der Erhebung der Beschwerde gegen die Versagung eines Sichtvermerkes gegebene Beschwer fällt durch das mittlerweile in Rechtskraft erwachsene Aufenthaltsverbot weg, weil dadurch ein von der Beh seinerzeit antragsgem erteilter Sichtvermerk gem § 27 Abs 2 PassG ungültig geworden wäre und nun im Wege des Aufenthaltsverbotes der Versagungstatbestand des § 25 Abs 3 lit c PassG erfüllt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987010059.X02

Im RIS seit

14.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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