RS Vwgh 1989/2/1 88/03/0093

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Veröffentlicht am 01.02.1989
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Rechtssatz

Ausführungen zur Möglichkeit der Durchführung eines Alkotests trotz Vorliegen von Kurzatmigkeit als Auswirkung einer chronischen Entzündung der Atemwege und einer chronischen Lungenblähung.

Schlagworte

Alkotest Verweigerung Alkotest Voraussetzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988030093.X01

Im RIS seit

26.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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