Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen zur Möglichkeit der Durchführung eines Alkotests trotz Vorliegen von Kurzatmigkeit als Auswirkung einer chronischen Entzündung der Atemwege und einer chronischen Lungenblähung.
Schlagworte
Alkotest Verweigerung Alkotest VoraussetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988030093.X01Im RIS seit
26.09.2006