RS Vwgh 1989/2/2 86/08/0080

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Veröffentlicht am 02.02.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs1;
VStG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1497/75 E 14. Oktober 1976 RS 1

Stammrechtssatz

Nach § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG besteht in Verbindung mit § 45 Abs 1 AVG bei Ungehorsamsdelikten die Rechtsvermutung für das Verschulden des Täters. Es ist daher Sache des Beschuldigten, initiativ alles darzulegen, was für eine Entlastung spricht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986080080.X03

Im RIS seit

02.02.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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