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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Ein Feststellungsbescheid in Bezug auf Dienstpflichten ist jedenfalls dann unzulässig, wenn gar keine Weisung (kein Dienstauftrag) erteilt wurde und auch keine sonstigen, die Dienstpflichten betreffenden und ein rechtliches Interesse begründenden Umstände vorliegen (Hinweis auf E 11.5.1983, 81/09/0120, E 30.4.1984, 83/12/0057).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987120112.X07Im RIS seit
03.07.2006Zuletzt aktualisiert am
14.08.2015