RS Vwgh 1989/2/6 87/12/0112

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Veröffentlicht am 06.02.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
64/03 Landeslehrer

Norm

AVG §56;
BDG 1979 §44 Abs3;
LDG 1984 §30 Abs2;

Rechtssatz

Die Erlassung eines Bescheides darüber, ob ein Beamter zu künftigen weisungsgemäßen Dienstleistungen verpflichtet werden kann, ist solange unzulässig, als nicht eine Klärung dieser Frage im Wege des § 44 Abs 3 BDG bzw des § 30 Abs 2 LDG versucht wurde.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987120112.X08

Im RIS seit

03.07.2006

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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