RS Vwgh 1989/2/6 87/12/0116

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Veröffentlicht am 06.02.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
64/02 Bundeslehrer

Norm

AVG §58 Abs2;
BLVG 1965 §9 Abs3;

Rechtssatz

Eine von Amts wegen vorgenommene bescheidmäßige Einrechnungsbestimmung nach § 9 Abs 3 BLVG ist nur dann nicht zu begründen, wenn dem (vorher ermittelten) Standpunkt der Partei vollinhaltlich Rechnung getragen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987120116.X01

Im RIS seit

03.07.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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