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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Eine von Amts wegen vorgenommene bescheidmäßige Einrechnungsbestimmung nach § 9 Abs 3 BLVG ist nur dann nicht zu begründen, wenn dem (vorher ermittelten) Standpunkt der Partei vollinhaltlich Rechnung getragen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987120116.X01Im RIS seit
03.07.2006