Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §49 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖffD 1989/5;Rechtssatz
Für mit "Fahrbefehl" angeordnete Fahrten von und zum Dienstort gebührt Überstundenabgeltung, auch wenn es sich um eine unterwertige Tätigkeit außerhalb der Dienstzeit handelt, die einer "Fahrtkostenvergütung in Naturalien" nahe kommen sollte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988120082.X01Im RIS seit
28.02.2007