Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §6 Abs1;Rechtssatz
Die Weiterleitung von bei einer unzuständigen Behörde eingelangten Anbringen an die zuständige Stelle oder die Verweisung des Einschreiters an diese iSd § 6 Abs 1 letzter Satz AVG kommt nur dann in Betracht, wenn es im Zeitpunkt der Weiterleitung des Ansuchens tatsächlich eine Stelle gibt, die zur Entscheidung über das Anbringen des Einschreiters zuständig ist; andernfalls hat die Behörde das Anbringen zurückzuweisen (Hinweis auf E 21.12.1979, 2551/76).
Schlagworte
Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987120112.X01Im RIS seit
03.07.2006Zuletzt aktualisiert am
14.08.2015