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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §51;Rechtssatz
§ 111 Abs 10 vorletzter Satz (erster und zweiter Tatbestand) UOG begründet einen eigenen gesetzlichen Anspruch auf Kollegiengeldabgeltung während des Forschungssemesters, der (dem Grunde nach) unabhängig von der Abhaltung von Lehrveranstaltungen in diesem Zeitraum entsteht. Damit wird sichergestellt, dass die mit der Bewilligung eines Forschungssemesters kraft Gesetzes verbundene Befreiung von der Lehrverpflichtung (§ 17 Abs 4 UOG) nicht zum Verlust von Einnahmen führt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988120020.X06Im RIS seit
22.02.2007