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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Stützt die Behörde die wesentliche Sachverhaltsannahme, der Wiedereinsetzungswerber habe sich während der Zeit seines Krankenhausaufenthaltes nicht in einem die Dispositionsfähigkeit ausschließenden Zustand befunden der ihn an der Einhaltung der Rechtsmittelfrist gehindert habe, auf die von den Krankenhäusern eingeholten Krankengeschichten und die dazu abgegebene fachliche Stellungnahme des Amtsarztes der BH, so entspricht der daraus gezogene rechtliche Schluss, es habe der Krankenhausaufenthalt des Bf keinen Wiedereinsetzungsgrund gem § 71 Abs 1 lit a AVG gebildet, der Rechtslage.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Beweiswürdigung Wertung der BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988100132.X02Im RIS seit
25.01.2007