RS Vwgh 1989/2/6 88/10/0132

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Veröffentlicht am 06.02.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §71 Abs1 lita;
VwGG §46 Abs1 impl;

Rechtssatz

Stützt die Behörde die wesentliche Sachverhaltsannahme, der Wiedereinsetzungswerber habe sich während der Zeit seines Krankenhausaufenthaltes nicht in einem die Dispositionsfähigkeit ausschließenden Zustand befunden der ihn an der Einhaltung der Rechtsmittelfrist gehindert habe, auf die von den Krankenhäusern eingeholten Krankengeschichten und die dazu abgegebene fachliche Stellungnahme des Amtsarztes der BH, so entspricht der daraus gezogene rechtliche Schluss, es habe der Krankenhausaufenthalt des Bf keinen Wiedereinsetzungsgrund gem § 71 Abs 1 lit a AVG gebildet, der Rechtslage.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988100132.X02

Im RIS seit

25.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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