RS Vwgh 1989/2/7 86/14/0162

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Veröffentlicht am 07.02.1989
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §116;
BAO §167 Abs2;
BAO §188;

Beachte

Vorgeschichte:83/14/0229 E 2. Oktober 1984; Besprechung in:ÖStZB 1989/395;

Rechtssatz

Grundsätzlich steht es den Gesellschaftern einer Personengesellschaft frei, die erzielten Gewinne auf Grund der von ihnen geschlossenen Vereinbarungen zu verteilen. Besteht Streit, ob die Verteilung der Gewinne vereinbarungsgemäß erfolgt ist oder nicht, so schafft ein rechtskräftiges Urteil über die Vereinbarung entsprechende Gewinnverteilung Recht zwischen den Gesellschaftern. Ein derartiges Urteil stellt zwar keine bindende Vorfragenentscheidung dar, sodaß die Abgabenbehörde die privatrechtliche Frage iSd § 116 Abs 1 BAO zu beurteilen hat. Hiebei darf sie sich nicht ohne weiteres über das Urteil hinwegsetzen. Sie hat dieses und den Entscheidungsgegenstand aus dem Gesichtswinkel des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung unter eigener Veranwortung zu beurteilen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986140162.X01

Im RIS seit

07.02.1989

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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