Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §116;Beachte
Vorgeschichte:83/14/0229 E 2. Oktober 1984; Besprechung in:ÖStZB 1989/395;Rechtssatz
Grundsätzlich steht es den Gesellschaftern einer Personengesellschaft frei, die erzielten Gewinne auf Grund der von ihnen geschlossenen Vereinbarungen zu verteilen. Besteht Streit, ob die Verteilung der Gewinne vereinbarungsgemäß erfolgt ist oder nicht, so schafft ein rechtskräftiges Urteil über die Vereinbarung entsprechende Gewinnverteilung Recht zwischen den Gesellschaftern. Ein derartiges Urteil stellt zwar keine bindende Vorfragenentscheidung dar, sodaß die Abgabenbehörde die privatrechtliche Frage iSd § 116 Abs 1 BAO zu beurteilen hat. Hiebei darf sie sich nicht ohne weiteres über das Urteil hinwegsetzen. Sie hat dieses und den Entscheidungsgegenstand aus dem Gesichtswinkel des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung unter eigener Veranwortung zu beurteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1986140162.X01Im RIS seit
07.02.1989Zuletzt aktualisiert am
22.11.2018