Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §93;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/14/0122 Besprechung in:ÖStZB 1989, 309;Rechtssatz
Die Gewinnverteilungsvereinbarung bei einer GmbH & Co KG im engeren Sinn kann eine verdeckte Gewinnausschüttung insoweit begründen, als die frei verfügbaren Gewinnanteile der GmbH derart niedrig sind, daß in diesen keine angemessene Abgeltung für die Haftung erblickt werden kann, andererseits die Gehälter der Geschäftsführer der GmbH überhöht sind, sodaß der GmbH zu Lasten der verfügbaren Gewinnanteile zu hohe Vorausgewinne gewährt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1986140121.X03Im RIS seit
07.02.1989Zuletzt aktualisiert am
03.05.2018