Index
Verfahren vor dem VwGHNorm
BAO §303 Abs4Beachte
Rechtssatz
Wird der Beschwerdepunkt ausdrücklich und unmißverständlich bezeichnet, so ist dieser einer Auslegung aus dem Gesamtzusammenhang der Beschwerde nicht zugänglich. Ist bei einer Wiederaufnahme des Verfahrens als Beschwerdepunkt ausdrücklich die unrichtige Festsetzung der ESt (Gewinnfeststellung) angeführt, mangelt es dem Bf an der Beschwerdelegitimation, weil vor Bewilligung der Wiederaufnahme des Verfahrens die Rechtskraft des ursprünglichen Abgabenbescheides eine andere als die bereits festgesetzte Höhe der Abgabe (Feststellung) hindert (Hinweis auf Dolp/3, S 543, S 243, E 15.4.1988, 88/17/0055, B 20.1.1988, 87/03/0285, B 14.3.1988, 88/10/0032).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1986140164.X01Im RIS seit
28.03.2022Zuletzt aktualisiert am
28.03.2022