Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §177 Abs1;Rechtssatz
Zur Feststellung, ob die Tätigkeit eines Abgabepflichtigen künstlerisch ist, mag es rätlich sein, ein Sachverständigengutachten einzuholen. Der Sachverständige hat dabei Werke zu begutachten, die durch jene Tätigkeit geschaffen wurden, um deren Qualifikation es geht. Ist das Sachverständigengutachten mangelhaft, zB weil es nicht alle nach dem erteilten Auftrag zu begutachtenden Werke berücksichtigt, oder weil es unschlüssig scheint, muß eine Ergänzung veranlaßt oder, wenn dies nicht möglich ist, ein anderes Sachverständigengutachten eingeholt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987130095.X02Im RIS seit
08.02.1989