Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §232;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1990/3, S 45;Rechtssatz
Nach übereinstimmender Auffassung von Lehre und Rechtsprechung (vgl Stoll, BAO S 577 und die dort zitierte hg Judikatur) kann eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung von Abgaben ua bei drohendem Konkurs oder Ausgleichsverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Vermögensverschleppungsabsicht, bei Vermögensverlagerungen ins Ausland oder an Verwandte, bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung, aber auch bei Vorliegen schwerwiegender Mängel in den Büchern und Aufzeichnungen, welche die Annahme begründen, daß sich der Steuerpflichtige auch der Vollstreckung der noch festzusetzenden Abgaben zu entziehen trachten wird, angenommen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988130154.X03Im RIS seit
08.02.1989