RS Vwgh 1989/2/8 88/13/0087

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Veröffentlicht am 08.02.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

BAO §20;
ZustG §10;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1989/18, 314; AnwBl 1989/7, S 432;

Rechtssatz

Wird der im Ausland lebende Abgabepflichtige aufgefordert einen im Inland wohnhaften Zustellungsbevollmächtigten namhaft zu machen, handhabt die belangte Behörde ihr Ermessen nicht

willkürlich, da Postsendungen in das Ausland teurer sind, als solche im Inland und Zustellungen im Inland in aller Regel rascher und problemloser erfolgen als im Ausland.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988130087.X02

Im RIS seit

08.02.1989

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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