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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §20;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1989/18, 314; AnwBl 1989/7, S 432;Rechtssatz
Wird der im Ausland lebende Abgabepflichtige aufgefordert einen im Inland wohnhaften Zustellungsbevollmächtigten namhaft zu machen, handhabt die belangte Behörde ihr Ermessen nicht
willkürlich, da Postsendungen in das Ausland teurer sind, als solche im Inland und Zustellungen im Inland in aller Regel rascher und problemloser erfolgen als im Ausland.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988130087.X02Im RIS seit
08.02.1989Zuletzt aktualisiert am
01.07.2009