RS Vwgh 1989/2/9 88/10/0181

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Veröffentlicht am 09.02.1989
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Index

70/06 Schulunterricht

Norm

SchUG 1986 §71 Abs4;
SchUG LeistungsbeurteilungsV 1974 §5 Abs2;

Rechtssatz

Für die Zulässigkeit der Anordnung einer kommissionellen Prüfung kommt es nicht auf die (auch nur annähernde) Wiederholbarkeit einer bestimmten (Prüfungs-)Situation (hier: Prüfung nach § 5 Abs 2 LeistungsbeurteilungsV), sondern ausschließlich auf das Vorliegen der in § 71 Abs 4 SchUG normierten Voraussetzungen an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988100181.X01

Im RIS seit

29.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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