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70/06 SchulunterrichtNorm
SchUG 1986 §71 Abs4;Rechtssatz
Für die Zulässigkeit der Anordnung einer kommissionellen Prüfung kommt es nicht auf die (auch nur annähernde) Wiederholbarkeit einer bestimmten (Prüfungs-)Situation (hier: Prüfung nach § 5 Abs 2 LeistungsbeurteilungsV), sondern ausschließlich auf das Vorliegen der in § 71 Abs 4 SchUG normierten Voraussetzungen an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988100181.X01Im RIS seit
29.01.2007